Sachverständigen-Zentrum für den Großraum und Schwerverkehr

Wir sind spezialisiert auf alles, was groß und schwer ist. Sie bekommen bei uns u.a. Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach §70StVZO in allen Bereichen.

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SZGS – Wer wir sind

Sachverständigen-Zentrum für den Großraum und Schwerverkehr

Sie benötigen ein 100t Gutachten, auch Abfahrkontrolle oder Schwerlastgutachten genannt? Kein Problem. Wir erledigen persönlich alle Abfahrkontrollen für Sie. Für alle Aufträge, die wir nicht persönlich erledigen können, haben wir tolle Partner, mit denen wir zusammen-arbeiten.

Außerdem kümmern wir uns um Erstellung von Unterlagen zur Inbetriebnahme von Fahrzeugen jeglicher Art

Stichworte hier sind die Erstellung von Gutachten nach §21 StVZO, §19(2) StVZO, Art. 44 2018/858 sowie Art. 45 2018/858 (ehem. 13 EG/FGV). Aber auch einfache Änderungsabnahmen können wir für Sie übernehmen.

So funktioniert’s

Typischer Ablauf

1

Begutachtung und Beratung

Wir besichtigen das Fahrzeug und beraten Sie über rechtliche und technische Möglichkeiten

2

Antrag §70 Ausnahmegenemigung

Sie stellen bei Ihrer zuständigen Behörde auf Grundlage unseres Gutachtens einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO

3

Antrag §29 Streckengenehmigung

Mit der Ausnahmegenehmigung stellen Sie einen Antrag auf eine Genehmigung nach §29 StVO

4

Abfahrt

Entweder bekommen Sie eine Flächengenehmigung oder Sie haben die Möglichkeit auf bestimmten Strecken Transporte durchzuführen 

Durchführung von

Abfahrkontrollen

Alle Fahrzeuge, welche eine Gesamtmasse von mindestens 100,00t inkl. Beladung aufweisen, benötigen, wenn es im Bescheid nach §29 StVO gefordert wird, eine Abfahrkontrolle.

Wir erstellen

Gutachten

Gutachten nach §70 StVZO

Für Einzelfahrzeuge oder Fahrzeug-kombinationen mit speziellen Anforderungen und Abweichungen von der StVZO

Gutachten mach §21 StVZO

Für die Inbetriebnahme von Fahrzeugen wie Mobil- und Autokräne sowie LOF Fahrzeugen

Gutachten nach Art. 44 2018/858

Für die Inbetriebnahme von Fahrzeugen im EU Raum in Zusammenarbeit mit dem KBA

Gutachten nach Art. 45 2018/858

Für die nationale Inbetriebnahme von Fahrzeugen (ehem. 13 EG/FGV)

Kundenstimmen

Was unsere
Kunden sagen

Fachliche Informationen

FAQ & Downloads

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