Gutachten
Wir sind spezialisiert auf alles, was groß und schwer ist. Sie bekommen bei uns u.a. Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach §70StVZO in allen Bereichen.
So funktioniert’s
Typischer Ablauf
Erstberatung
Besichtigung und Beratung an einem dafür bestimmten Ort. Gern beraten wir Sie auch telefonisch. Rufen Sie uns einfach an…
Gutachtenerstellung
Wir erstellen ein Gutachten, mit dem Sie zu Ihrer Behörde gehen können um dort entweder Ihr Fahrzeug in Betrieb nehmen können oder eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Abfahrt
Mit Ihren neuen Unterlagen können Sie starten. Wir sorgen dafür, dass Sie mit Ihren Fahrzeugunterlagen und Genehmigungen einen reibungslosen Arbeitsalltag gestalten können.
Gutachten nach
§70 StVZO - Gutachten für Ausnahmegenehmigung
Ein §70 StVZO-Gutachten ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug von den regulären Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abweicht und eine Sondergenehmigung benötigt. Dies betrifft insbesondere Spezial- und Schwerlastfahrzeuge sowie individuell umgebaute oder nicht serienmäßige Fahrzeuge.
Wir bieten Ihnen Gutachten für folgende Fahrzeuge an:
Modulfahrwerke und Fahrwerkskombinationen, speziell für den Transport von:
- Pipes, die in den Meeresboden eingerammt werden – riesige Stahlrohre für Offshore-Windparks oder Hafenbauprojekte.
- Teilen von Ölplattformen – massive Konstruktionen für den Offshore-Bereich, die mit spezialisierten Transportfahrzeugen befördert werden.
- Bohrinsel- und Raffineriekomponenten – großformatige Bauteile für die Erdöl- und Erdgasindustrie, die oft nur über Sondertransporte bewegt werden können.
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die besondere technische Anforderungen erfüllen müssen, darunter:
- Große Ackerschlepper mit Zwillings- oder Terra-Bereifung für maximale Bodenschonung und Traktion.
- Große Mähdrescher mit Schneidwerkswagen, die aufgrund ihrer Breite und Länge Sondergenehmigungen benötigen.
Schwerlastfahrzeuge, insbesondere für den Transport von Windkraftanlagen, großen Transformatoren, Brückenteilen oder anderen übergroßen Gütern.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Feldhäcksler oder Kartoffelerntemaschinen mit Überbreite.
Forstmaschinen, wie große Rückezüge, Harvester oder Forwarder, die für den Wald- und Geländeeinsatz optimiert sind.
Modifizierte Nutzfahrzeuge, die speziell für bestimmte Einsätze umgebaut wurden.
Kräne und Arbeitsmaschinen, die nicht den Standardvorgaben der StVZO entsprechen.
Anhänger für den Schwertransport und Modulfahrwerke, die speziell für hohe Lasten konstruiert sind.
Sonderfahrzeuge mit Spezialaufbauten, wie Feuerwehr-, Militär- oder Bergungsfahrzeuge.
Warum SZGS für Ihr § 70 StVZO-Gutachten?
- ✅ Erfahrung & Kompetenz – Wir arbeiten nach den aktuellen Empfehlungen der StVZO und begleiten den gesamten Prüfprozess.
- ✅ Enge Zusammenarbeit mit Herstellern und Kunden – Individuelle Lösungen für Ihre speziellen Anforderungen.
- ✅ Service in ganz Nordeuropa – Wir bieten mobile Prüfungen und Gutachten europaweit an.
- ✅ Effiziente Abwicklung – Schnelle und unkomplizierte Prüfung, um Standzeiten zu minimieren.
Gutachten nach
§21 StVZO - Einzelabnahmen für Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis
Ein § 21 StVZO-Gutachten wird benötigt, wenn ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis hat oder nicht über eine allgemeine Typgenehmigung verfügt. Ohne eine solche Betriebserlaubnis darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Das Gutachten ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Gesetzeskonformität des Fahrzeugs nachzuweisen und es wieder für die Zulassung vorzubereiten.
Wann wird ein § 21 StVZO-Gutachten benötigt?
Ein § 21-Gutachten ist notwendig, wenn:
- ✅ Ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert wurde, aber keine deutsche Zulassung besitzt.
- ✅ Die Betriebserlaubnis verloren gegangen ist oder das Fahrzeug nie eine hatte.
- ✅ Umbauten am Fahrzeug vorgenommen wurden, die über die üblichen Änderungen hinausgehen.
- ✅ Ein Oldtimer oder Youngtimer ohne Papiere wieder zugelassen werden soll.
- ✅ Ein abgemeldetes Fahrzeug lange Zeit stillgelegt war und keine gültigen Fahrzeugpapiere mehr besitzt.
Was wird im § 21 StVZO-Gutachten geprüft?
Das Fahrzeug wird durch einen Sachverständigen detailliert untersucht, um sicherzustellen, dass es die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dabei werden unter anderem folgende Punkte geprüft:
- ✅ Technischer Zustand – Sind alle sicherheitsrelevanten Bauteile (Bremsen, Lenkung, Beleuchtung) in einwandfreiem Zustand?
- ✅ Übereinstimmung mit der StVZO – Entspricht das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr?
- ✅ Umweltanforderungen – Werden Emissionswerte und Lärmvorschriften eingehalten?
- ✅ Messungen & Prüfungen – Falls erforderlich, wird das Fahrzeug gewogen, vermessen und technische Tests durchgeführt.
Begutachtung nach Artikel 44
Die Begutachtung nach Artikel 44 der EU-Verordnung 2018/858 betrifft Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten, die keine europäische Typgenehmigung besitzen oder in Einzelfällen zugelassen werden müssen. Diese Verordnung regelt die technischen Anforderungen und Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, Anhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten.
Eine Begutachtung nach Artikel 44 ist erforderlich, wenn:
- ✅ Ein Fahrzeug oder Bauteil keine allgemeine EU-Typgenehmigung hat, aber dennoch für den Straßenverkehr zugelassen werden soll.
- ✅ Ein Importfahrzeug ohne europäische Typgenehmigung in Betrieb genommen werden soll.
- ✅ Ein umgebautes Fahrzeug oder eine Spezialanfertigung eine individuelle Bewertung benötigt.
- ✅ Ein Hersteller oder Betrieb eine nationale Einzelgenehmigung benötigt, um ein Fahrzeug legal auf den Markt zu bringen.
Was wird geprüft?
Ein Sachverständiger überprüft, ob das Fahrzeug oder die Fahrzeugkomponente den geltenden europäischen Sicherheits-, Umwelt- und Funktionsanforderungen entspricht. Dazu gehören:
- ✅ Fahrzeug- und Bauteilidentität – Sind alle technischen Daten korrekt erfasst?
- ✅ Sicherheitsanforderungen – Entsprechen Bremsen, Beleuchtung, Lenkung und Stabilität den Vorschriften?
- ✅ Umwelt- und Emissionswerte – Werden die vorgeschriebenen Abgasnormen eingehalten?
- ✅ Technische Funktionalität – Ist das Fahrzeug oder die Komponente zuverlässig und straßentauglich?
- ✅ Übereinstimmung mit der StVZO und EU-Verordnungen – Entspricht das Fahrzeug den notwendigen gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung?
Begutachtung nach Artikel 45
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Eine Begutachtung nach Artikel 45 ist erforderlich, wenn:
- ✅ Ein Fahrzeug importiert wurde und keine europäische Typgenehmigung besitzt (z. B. US-Fahrzeuge, asiatische Modelle, Sonderanfertigungen).
- ✅ Ein Fahrzeug individuell gebaut oder umgerüstet wurde und nicht einer bestehenden Fahrzeugklasse entspricht.
- ✅ Spezialfahrzeuge wie Wohnmobile, Einsatzfahrzeuge oder Nutzfahrzeuge mit Sonderaufbauten auf den Markt gebracht werden sollen.
- ✅ Ein Fahrzeug nachträglich mit wesentlichen Änderungen modifiziert wurde und nun neu zugelassen werden muss.
- ✅ Kleine Hersteller oder Sonderfahrzeugbauer eine nationale Zulassung für ihre Fahrzeuge benötigen.
Was wird geprüft?
Ein Sachverständiger überprüft, ob das Fahrzeug den europäischen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht und für den Straßenverkehr zugelassen werden kann. Dabei werden unter anderem folgende Punkte begutachtet:
- ✅ Identität des Fahrzeugs – Überprüfung der Fahrgestellnummer und Fahrzeugdokumente.
- ✅ Sicherheitsvorgaben – Kontrolle der Bremsanlage, Beleuchtung, Lenkung und Stabilität.
- ✅ Umweltanforderungen – Einhaltung der Abgasnormen und Lärmvorschriften.
- ✅ Technische Funktionalität – Überprüfung der Bauweise, der Achslasten und der Fahrstabilität.
- ✅ Vorschriftsmäßigkeit nach StVZO und EU-Normen – Sicherstellung, dass das Fahrzeug alle rechtlichen Anforderungen für die Zulassung erfüllt.
Die Prüfung stellt sicher, dass das Fahrzeug verkehrssicher und umweltkonform ist, selbst wenn es keine EU-weite Typgenehmigung besitzt.
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