Gutachten

Wir sind spezialisiert auf alles, was groß und schwer ist. Sie bekommen bei uns u.a. Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach §70StVZO in allen Bereichen.

So funktioniert’s

Typischer Ablauf

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Erstberatung

Besichtigung und Beratung an einem dafür bestimmten Ort. Gern beraten wir Sie auch telefonisch. Rufen Sie uns einfach an…

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Gutachtenerstellung

Wir erstellen ein Gutachten, mit dem Sie zu Ihrer Behörde gehen können um dort entweder Ihr Fahrzeug in Betrieb nehmen können oder eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

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Abfahrt

Mit Ihren neuen Unterlagen können Sie starten. Wir sorgen dafür, dass Sie mit Ihren Fahrzeugunterlagen und Genehmigungen einen reibungslosen Arbeitsalltag gestalten können.

Gutachten nach

§70 StVZO - Gutachten für Ausnahmegenehmigung

Ein §70 StVZO-Gutachten ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug von den regulären Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abweicht und eine Sondergenehmigung benötigt. Dies betrifft insbesondere Spezial- und Schwerlastfahrzeuge sowie individuell umgebaute oder nicht serienmäßige Fahrzeuge.

Modulfahrwerke und Fahrwerkskombinationen, speziell für den Transport von:

  • Pipes, die in den Meeresboden eingerammt werden – riesige Stahlrohre für Offshore-Windparks oder Hafenbauprojekte.
  • Teilen von Ölplattformen – massive Konstruktionen für den Offshore-Bereich, die mit spezialisierten Transportfahrzeugen befördert werden.
  • Bohrinsel- und Raffineriekomponenten – großformatige Bauteile für die Erdöl- und Erdgasindustrie, die oft nur über Sondertransporte bewegt werden können.

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die besondere technische Anforderungen erfüllen müssen, darunter:

  • Große Ackerschlepper mit Zwillings- oder Terra-Bereifung für maximale Bodenschonung und Traktion.
  • Große Mähdrescher mit Schneidwerkswagen, die aufgrund ihrer Breite und Länge Sondergenehmigungen benötigen.

Schwerlastfahrzeuge, insbesondere für den Transport von Windkraftanlagen, großen Transformatoren, Brückenteilen oder anderen übergroßen Gütern.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Feldhäcksler oder Kartoffelerntemaschinen mit Überbreite.

Forstmaschinen, wie große Rückezüge, Harvester oder Forwarder, die für den Wald- und Geländeeinsatz optimiert sind.

Modifizierte Nutzfahrzeuge, die speziell für bestimmte Einsätze umgebaut wurden.

Kräne und Arbeitsmaschinen, die nicht den Standardvorgaben der StVZO entsprechen.

Anhänger für den Schwertransport und Modulfahrwerke, die speziell für hohe Lasten konstruiert sind.

Sonderfahrzeuge mit Spezialaufbauten, wie Feuerwehr-, Militär- oder Bergungsfahrzeuge.

Gutachten nach

§21 StVZO - Einzelabnahmen für Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis

Ein § 21 StVZO-Gutachten wird benötigt, wenn ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis hat oder nicht über eine allgemeine Typgenehmigung verfügt. Ohne eine solche Betriebserlaubnis darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Das Gutachten ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Gesetzeskonformität des Fahrzeugs nachzuweisen und es wieder für die Zulassung vorzubereiten.

Ein § 21-Gutachten ist notwendig, wenn:

Das Fahrzeug wird durch einen Sachverständigen detailliert untersucht, um sicherzustellen, dass es die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dabei werden unter anderem folgende Punkte geprüft:

Begutachtung nach Artikel 44

Die Begutachtung nach Artikel 44 der EU-Verordnung 2018/858 betrifft Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten, die keine europäische Typgenehmigung besitzen oder in Einzelfällen zugelassen werden müssen. Diese Verordnung regelt die technischen Anforderungen und Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, Anhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten.

Ein Sachverständiger überprüft, ob das Fahrzeug oder die Fahrzeugkomponente den geltenden europäischen Sicherheits-, Umwelt- und Funktionsanforderungen entspricht. Dazu gehören:

Begutachtung nach Artikel 45

Ein Sachverständiger überprüft, ob das Fahrzeug den europäischen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht und für den Straßenverkehr zugelassen werden kann. Dabei werden unter anderem folgende Punkte begutachtet:

Die Prüfung stellt sicher, dass das Fahrzeug verkehrssicher und umweltkonform ist, selbst wenn es keine EU-weite Typgenehmigung besitzt.

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